Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von FS. Sie werden Bestandteil aller Verträge zwischen FS und seinen Vertragspartner*innen (nachfolgend im Wechsel als generische Maskulina und Feminina: „Kunde“ oder „Kundin“) über die von ihm angebotenen Leistungen und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine Bezugnahme auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die auf eigene Geschäftsbedingungen verweisen, stellt keine Zustimmung zu deren Geltung dar.

§ 2 Leistungen von FS / Mitwirkungspflichten der Kundin

(1) FS erbringt individuelle Agenturleistungen in den Bereichen Online-Marketing, Social-Media-Marketing und -Management, Social-Media-Beratung, Content-Erstellung und Website-Entwicklung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet FS keine konkreten Erfolge oder werkvertragliche Ergebnisse.

(2) Der Kundin ist bewusst, dass Systeme wie Facebook, Instagram oder Google auf sich ändernden Algorithmen basieren, auf die FS keinen Einfluss hat.

(3) Der Kunde sorgt dafür, dass FS auf Kundinnenseite eine oder mehrere Ansprechperson(en) zugewiesen bekommt, mit der er alle Abstimmungen und Fragen klären kann, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind.

(4) Der Kunde sorgt dafür, dass FS alle für die Durchführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während FSs Tätigkeit bekannt werden, aber dennoch für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Die Kundin hat FS stets auf alle Vorgänge und Umstände hinzuweisen, die für die Auftragsausführung von Bedeutung sein können.

(5) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund mangelnder Mitwirkung verlängern Lieferfristen angemessen und können zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen führen.

(6) Die Kundin stellt FS unverzüglich und kostenfrei alle zur Leistungserbringung notwendigen Inhalte bereit, z. B. Texte, Bilder, Videos oder Zugangsdaten zu Drittplattformen wie Google Ads, Facebook, Instagram oder TikTok. Die Daten sind in gängigen digitalen Formaten zu übergeben.

(7) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Anbieter wie Facebook oder Google Konten und Kampagnen jederzeit und ohne Angabe von Gründen sperren bzw. deaktivieren können. Für solche Maßnahmen übernimmt FS keine Verantwortung. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

(8) In Bezug auf die von FS zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber der Kundin steht FS in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(9) FS darf zur Leistungserbringung Dritte, insbesondere Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen, einsetzen.

(10) In der Vergütung ist kein Mediabudget für Werbekampagnen enthalten. Dieses wird separat vom Kunden bereitgestellt.

(11) Soweit Domains, Webseiten oder Landingpages bereitgestellt werden, erfolgt dies – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – maximal für die Dauer des Projekts. Nach Projektende trägt die Kundin die damit verbundenen Kosten.

(12) FS übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit von Werbemitteln, Web- oder Social-Media-Inhalten. Der Kunde ist verpflichtet, diese eigenverantwortlich zu prüfen und gegebenenfalls Änderungswünsche mitzuteilen.

(13) Wird im Rahmen der Zusammenarbeit Bild- oder Filmmaterial verwendet, stellt die Kundin sicher, dass FS alle erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte erhält bzw. die entsprechenden Lizenzen bereitstellt.

(14) Die gebuchten Leistungen dürfen nicht an Dritte übertragen werden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Verträge mit FS kommen mit der Annahme der Bestellung durch die Kundin in Schrift- oder Textform zustande.

(2) Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.

(3) FS informiert den Kunden mit der Auftragsbestätigung über den Vertragsabschluss.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarten Preise sind verbindlich. Die Vergütung/das Honorar ist vollständig bei Ablieferung der Arbeiten fällig und ohne Abzug zahlbar. Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. USt. zu entrichten sind.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von FS erfolgt nach Rechnungserteilung per SEPA-Banküberweisung.

(3) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von FS 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Wenn und soweit er mit Zahlungen in Verzug gerät, ist er verpflichtet, Zinsen in der gesetzlichen Höhe (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) auf den ausstehenden Betrag vom (Tag des Verzugs) an bis zum Tag der Rückzahlung zu zahlen.

(4) FS stellt eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus.

§ 5 Leistungserbringung

(1) FS erbringt die vereinbarten Dienstleistungen gemäß dem jeweiligen Angebot mit fachlicher Sorgfalt. Dabei ist FS berechtigt, geeignete Dritte mit der Durchführung zu beauftragen.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, schuldet FS die Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch einen konkreten Erfolg oder ein Werk im Sinne des Werkvertragsrechts (§ 631 BGB). Auf Wunsch des Kunden wird innerhalb angemessener Frist Auskunft über den Leistungsstand erteilt.

(3) Ist FS aus Gründen, die in der Verantwortungssphäre der Kundin liegen (z. B. fehlende Mitwirkung, unvollständige Informationen), an der Leistungserbringung gehindert, bleibt der Anspruch auf Vergütung hiervon unberührt.

§ 6 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Bilder, Logos, Texte) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte für die vertragsgemäße Verwendung durch FS vorliegen. Die Kundin stellt FS insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

§ 7 Urheberrechtlicher Schutz und Nutzungsrechte

(1) Die von FS erstellten Texte, Bilder, Fotos, Videos, Daten und dergleichen (inklusive der auf Datenträger gespeicherten Kopien) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Das Urheberrecht verbleibt bei FS.

(2) Individuell für die Kundin entwickelte Konzepte, Strategien und Arbeitsergebnisse dürfen im vertraglich vereinbarten Rahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt genutzt werden.

(3) Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Vereinbarung umfassen sämtliche Leistungen, einschließlich Entwürfe, Dokumente, Analysen, Daten, Videos, Fotos, Software, Quellcodes, Know-how oder andere im Rahmen des Auftrags geschaffene Inhalte – unabhängig vom Fertigstellungsgrad.

(4) Materialien, Methoden und Unterlagen, die im Rahmen von Workshops zur Verfügung gestellt werden (z. B. Arbeitsblätter, Präsentationen, Templates), verbleiben im Eigentum von FS. Sie dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder kommerziell genutzt werden – auch nicht auszugsweise – es sei denn, FS stimmt einer solchen Nutzung ausdrücklich zu.

(5) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte – auch an verbundene Unternehmen – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FS ausgeschlossen.

§ 8 Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Kund*innen, die Unternehmer gemäß § 14 BGB oder Kaufleute nach dem HGB sind, haben kein Widerrufsrecht. FS räumt darüber hinaus kein vertragliches Widerrufsrecht ein.

§ 9 Haftung

(1) FS haftet für Schäden – unabhängig vom Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FS ausschließlich:

a) bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;

b) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) FS haftet im Rahmen von Absatz 1 nicht für Datenverluste oder Programmverluste. Die Haftung ist insoweit auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und risikogerechter Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.

(4) Die Haftung für Vermögensschäden ist auf einen Betrag von 1.000.000,00 EUR begrenzt. Für Personen- und Sachschäden gilt eine Haftungsobergrenze von 3.000.000,00 EUR als Pauschalbetrag.

§ 10 Kündigung und Stornierung

(1) Anwendungsbereich

Dieser Paragraf gilt für alle Verträge über Dienstleistungen von FS, unabhängig davon, ob es sich um einmalige Projektverträge oder um laufende Betreuungsverhältnisse (z. B. monatliche Social-Media-Betreuung) handelt.

Bei Projektverträgen mit festem Leistungsumfang gelten die Absätze 2–4.

Für laufende Retainer-Verträge gilt Absatz 5.

(2) Kündigung von Projektverträgen vor Leistungsbeginn (Stornierung)

Die Kundin kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung kündigen. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen vollumfänglich zu vergüten. Für die noch nicht erbrachten Leistungen ist FS berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des vereinbarten Nettohonorars zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Definition des Leistungsbeginns bei Projektverträgen

Als Beginn der Leistungserbringung gilt der Zeitpunkt, zu dem FS mit der inhaltlichen Konzeption, Vorbereitung, Kommunikation oder Umsetzung der vereinbarten Leistungen beginnt. Dies umfasst insbesondere vorbereitende Tätigkeiten wie Briefings, Recherchen, strategische Planung, Erstellung erster Entwürfe oder die Einrichtung von Arbeitsumgebungen.

(4) Kündigung von Projektverträgen nach Leistungsbeginn

(5) Kündigung von laufenden Retainer-Verträgen

Bei laufenden Betreuungsverträgen kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle der Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Bei monatlich pauschal vereinbarten Leistungen erfolgt die Abrechnung anteilig zum Leistungszeitraum.

(6) Form der Kündigung

Kündigungen nach diesem Paragrafen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail) und werden mit Zugang bei der jeweils anderen Vertragspartei wirksam.

§ 11 Datenschutz, Vertraulichkeit und Verschwiegenheitsverpflichtung

(1) Die Kundin sichert zu, bei der Übermittlung personenbezogener Daten an FS die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – einzuhalten.

(2) Soll FS im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, ist hierfür eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Diese Vereinbarung ist zusätzlich zu vergüten und bedarf der Schriftform.

(3) FS verpflichtet sich, über sämtliche Informationen, die er im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages von der Kundin erhält, Stillschweigen zu bewahren und gibt keine vertraulichen Informationen an Dritte weiter. Die erhaltenen Informationen dürfen nur zu Zwecken des Auftrags verwendet werden. FS hat vertrauliche Informationen, insbesondere auch schriftliche, oder solche, die er im Verlauf des Auftrags persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.

(4) Beide Parteien tragen dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags hinzugezogenen Mitarbeitenden die vorstehend beschriebene Vertraulichkeit wahren. Die gegenseitige Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nach Beendigung des Auftrags fort.

§ 12 Vor-Ort-Termine

(1) Für Workshops oder Leistungen, die vor Ort bei der Kundin erbracht werden, trägt die Kundin sämtliche anfallenden Reisekosten ab Hamburg (Zugfahrten in der 2. Klasse inkl. Sitzplatzreservierung) sowie Übernachtungskosten in einem Hotel (mind. 3 Sterne), sofern eine Übernachtung erforderlich ist.

(2) Die Teilnahme an einem Workshop setzt eine körperliche und psychische Belastbarkeit voraus.

(3) Der Kunde trägt die Kosten etwaiger Raummieten. Organisiert FS Räume, vermittelt er sie nur.

(4) Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse auftreten, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von FS liegen.

§ 13 Sonstige Vereinbarungen

(1) FS ist berechtigt, die Kundin nach Projektabschluss in einer Kund*innenliste zu führen und zu Referenzzwecken öffentlich zu benennen, sofern sie dieser Nutzung nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) FS gibt keine Garantien im rechtlichen Sinne ab, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart. Etwaige Garantien von Dritten (z. B. Herstellergarantien) bleiben hiervon unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden zu dem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- oder Schriftform.

(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags erfolgen im Geist partnerschaftlicher Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen.

Stand der AGB: 06.08.2025


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